BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 8.3.2016, VIII B 58/15
Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbarer Zahlung im Lastschriftverfahren
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 8.3.2016, VIII B 58/15
Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbarer Zahlung im Lastschriftverfahren
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